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Allgemeine Information:

Alle Hospitationen bei Kaderlehrgängen, bei denen einer der vier Landestrainer (nicht Bezirkstrainer) anwesend sind, werden als Trainerfortbildungen anerkannt.

 

1. Für die normale Verlängerung einer Lizenz (15 UE) kann nur noch ein Trainingstag bei Kadermaßnahmen angerechnet werden. Die übrigen, erforderlichen UEs müssen im Rahmen einer reinen Trainerfortbildung absolviert werden.

 

2. Pro Trainingstag werden 8 UE angerechnet. Es muss eine schriftliche Bestätigung vom Kadertrainer vorliegen. Dies kann per Mail vom Kadertrainer an die Geschäftsstelle erfolgen. Diese Fortbildung muss mindestens eine Trainingshospitation von 5 Zeitstunden beinhalten inklusive einem Gespräch mit dem Landestrainer.

 

4. Pro Lehrgangstag werden 40,- Euro abgerechnet. Dies beinhaltet den Lehrgangstag inklusive essen mit den Kaderspielern, falls dies vorbereitet wurde. Diese Lehrgangsgebühr kann analog der Eigenbeteiligung der Kaderspieler bar dem Landestrainer übergeben werden. Alternativ ist eine Überweisung vorab über die Geschäftsstelle möglich.

 

5. Eine schriftliche Anmeldung über die Geschäftsstelle bzw. Landestrainer ist notwendig. Dem Landestrainer obliegt es dabei, die Anzahl der Hospitanten je Lehrgang zu beschränken.

 

6. Für den Fall einer Reaktivierung einer abgelaufenen Lizenz dürfen 22,5 UE von 30 notwenigen (=3 Trainingstage) angerechnet werden.

 

VV Rheinland-Pfalz
Rheinau 11
56075 Koblenz

Schriftliche Anmeldung an die VVR-Geschäftsstelle, Rheinau 11, 56075 Koblenz, Fax: 02 61  30 95 57 oder E-Mail: geschaeftsstelle@vv-rheinland.de  Die Gebühr ist abhängig von den Lehreinheiten.

 


 

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