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Informationen zum Doppel- und Mehrfachspielrecht:

Doppel- und Mehrfachspielrecht können nicht nebeneinander ausgeübt werden. Hat ein Spieler oder eine Spielerin Doppelspielrecht, so ist dies im Pass vermerkt (in den Feldern, die für das Höherspielen vorgesehen sind). Diese Eintragungen schließen das Höherspielen aus.

Doppelspielrecht: der Spieler ist nur für die Spielklasse spielberechtigt, die auf dem Spielerpass eingetragen ist.

Mehrfachspielrecht für Jugendliche der Jahrgänge 1991 und jünger: Die Mannschaft, die einen oder mehrere Spieler einsetzen wollen, informieren vor Spielbeginn den 1. Schiedsrichter, im Feld "Bemerkungen" auf dem Spielberichtsbogen werden diese Spieler zusätzlich vermerkt. Es wird KEINE Eintragung auf dem Spielerpass gemacht.

Höherspielen: werden Spieler höher eingesetzt (außer Mehrfachspielrecht), so ist dies auf dem Spielerpass UND auf dem Spielberichtsbogen einzutragen.

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