Landeslizenzstelle: Hinweise zum Doppelspielrecht (DSR)
Doppel- und Mehrfachspielrecht können nicht nebeneinander ausgeübt werden. Hat ein Spieler oder eine Spielerin Doppelspielrecht, so ist dies in der Spielerlizenz vermerkt (in den Feldern, die für das Höherspielen vorgesehen sind). Diese Eintragungen schließen das Höherspielen aus.
Doppelspielrecht ( Antragsformular):
Der Spieler ist nur für die Spielklasse spielberechtigt, die auf der Spielerlizenz eingetragen ist.
Doppelspielrecht der VVRP-Landeskaderspieler: Das Doppelspielrecht kann nur vom Landestrainer oder in dessen Vertretung vom Leistungsbeauftragten beantragt werden. Es dient ausschließlich der individuellen Förderung der Landeskaderspielern und nicht einer Vereinsförderung im Sinne Mannschaften voll zu bekommen oder breiter aufzustellen. Jedes Doppelspielrecht ist ausführlich vom zuständigen Landestrainer oder Leistungsbeauftragten zu begründen. Die beteiligten Vereine sowie der Spieler und dessen Erziehungsberechtigten haben sich über die Teilnahmen am Trainings- und Spielbetrieb des Spielers - insbesondere im Fall von Terminkollisionen - zu verständigen. Sollte ein Heimtrainer für seinen Spieler oder ein Spieler selbst ein Doppelspielrecht für sinnvoll erachten so kann er sich jederzeit mit dem zuständigen Landestrainer oder Leistungsbeauftragten in Verbindung setzen, falls dieser das noch nicht von sich aus getan hat.