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Betroffen ist die Regel 9.1.1 (9.3.4) bzgl. der Doppelberührung beim oberen Fingerzuspiel ("Pritschen") bei der zweiten Ballberührung einer Mannschaft.
Diese Doppelberührung wird zukünftig NICHT MEHR ALS FEHLER angesehen, wenn
- dies in einer Aktion stattfindet UND
- der Ball nicht zur gegnerischen Mannschaft fliegt.
(In einer Aktion findet die Berührung zum Beispiel nicht statt, wenn der Ball neben den Händen auch den Kopf des (Zu-)Spielers berührt.)
Anmerkung: Diese Änderung hat KEINE Auswirkung auf die Beurteilung eines gefangenen und/oder geworfenen ("gehaltenen") Balles Regel 9.2.2 (9.3.3). Hier gibt es KEINE Änderung.
Regelauslegung:
Ein innerhalb der eigenen Mannschaft gepritschter Ball ist nur dann noch ein Fehler, wenn es sich beim Spielen des Balles erkennbar um zwei Aktionen handelt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ball durch die Finger rutscht und dann den Kopf des Spielers trifft. (Also außer den Händen einen weiteren Körperteil berührt) Bälle, die nach dem Zuspiel direkt zum Gegner fliegen, werden wie bisher beurteilt!
ACHTUNG:
Bei der ersten Berührung einer Mannschaft (Regel 9.2.3.2) ist es weiterhin erlaubt, dass der Ball mehrere Körperteile nacheinander berühren darf, wenn dies innerhalb derselben Aktion erfolgt.
Es gilt also folgendes:
Zuspiel „doppelt“, Ball geht direkt zum Gegner oder zum gegnerischen Block: FEHLER. Zuspiel „doppelt“, Ball wird danach von einem eigenen Mannschaftsmitglied gespielt: KEIN FEHLER. Zuspiel „doppelt“, Ball wird danach gleichzeitig vom eigenen Angreifer und gegnerischem Block berührt: KEIN FEHLER
ANMERKUNG: der Regeltext im Regelheft bleibt unverändert.
Der Landesschiedsrichterausschuss
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