Informationen zum Doppel- und Mehrfachspielrecht

Doppel- und Mehrfachspielrecht können nicht nebeneinander ausgeübt werden. Hat ein Spieler oder eine Spielerin Doppelspielrecht, so ist dies in der Spielerlizenz vermerkt (in den Feldern, die für das Höherspielen vorgesehen sind). Diese Eintragungen schließen das Höherspielen aus.

Doppelspielrecht:
Der Spieler ist nur für die Spielklasse spielberechtigt, die auf der Spielerlizenz eingetragen ist.
Doppelspielrecht der VVRP-Landeskaderspieler:  Das Doppelspielrecht kann nur vom Landestrainer oder in dessen Vertretung vom Leistungsbeauftragten beantragt werden. Es dient ausschließlich der individuellen Förderung der Landeskaderspielern und nicht einer Vereinsförderung im Sinne Mannschaften voll zu bekommen oder breiter aufzustellen. Jedes Doppelspielrecht ist ausführlich vom zuständigen Landestrainer oder Leistungsbeauftragten zu begründen. Die beteiligten Vereine sowie der Spieler und dessen Erziehungsberechtigten haben sich über die Teilnahmen am Trainings- und Spielbetrieb des Spielers - insbesondere im Fall von Terminkollisionen - zu verständigen. Sollte ein Heimtrainer für seinen Spieler oder ein Spieler selbst ein Doppelspielrecht für sinnvoll erachten so kann er sich jederzeit mit dem zuständigen Landestrainer oder Leistungsbeauftragten in Verbindung setzen, falls dieser das noch nicht von sich aus getan hat.

- nicht vergessen: das DSR ist eine eigene Lizenz, die zusätzlich zum Antragsformular in SAMS beantragt werden muss !

Mehrfachspielrecht:
Das Mehrfachspielrecht hat das Ziel, Jugendliche in ihrer Leistungsfähigkeit zu entwickeln, indem sie durch den zeitweisen Einsatz in einer höheren Spielklasse langsam an das Spielniveau dieser höheren Spielklasse herangeführt werden, ohne die Spielberechtigung in der unteren Spielklasse zu verlieren, wo sie die für ihre Entwicklung nötige Spielpraxis sammeln können. Als Jugendliche im Sinne dieser Richtlinien gelten Spieler, die gemäß Jugendordnung teilnahmeberechtigt an Jugendmeisterschaften sind.
Die Mannschaft, die einen oder mehrere Spieler einsetzen wollen, informieren vor Spielbeginn den 1. Schiedsrichter, im Feld "Bemerkungen" auf dem Spielberichtsbogen werden diese Spieler zusätzlich vermerkt. Es wird KEINE Eintragung in der Spielerlizenz gemacht.

Höherspielen:
Werden Spieler höher eingesetzt (außer Mehrfachspielrecht), so ist dies auf der Spielerlizenz UND auf dem Spielberichtsbogen einzutragen.

Unterschiede Doppelspielrecht - Mehrfachspielrecht  (Stand 1.9.2021)

Begriffserklärung: Das Mehrfachspielrecht an sich ist eine Bezeichnung wie sie im VVRP verwandt wird LSO Anlage 5 und basiert laut BSO grundsätzlich auf dem "Höherspielen" für Jugendspieler BSO: § 6.11.5

u.a. Tabelle stellt nur eine grobe Unterscheidung dar, detaillierte Regelungen finden sich in den aktuellen Ordnungen, so z.B.

DSR (Doppelspielrecht)

MSR (Mehrfachspielrecht)

Wer darf das nutzen

(aktive) Kaderspieler:innen

Nur wenn kein DSR vorhanden, theoretisch alle Jugendspieler:innen, welche für einen Einsatz in einer Jugendleistungsklasse spielberechtigt sind (bis einschl. U20)

Antragsprozess über

Landestrainer:in/Leistungswart:in

Verein(strainer:in)

gültig Einsatz für höhere Liga innerhalb des eigenen Vereins, berechtigt aber auch zum Spielen in der höheren Liga eines anderen Vereins Einsatz in höhere Liga nur innerhalb des eigenen Vereins

Lizenz

Muss als zweite Lizenz bis 31.12. beantragt werden, Genehmigungsprozess. Kostenpflichtig.

Keine. Das MSR muss vor dem Spiel beim 1. Schiedsrichter angemeldet und bei Einsatz in SAMS Score unter dem Feld Bemerkungen schriftlich fixiert werden. Wird vom Staffelleiter geprüft

Spielberechtigung

Ab dem Zeitpunkt ab dem die Lizenz ausgestellt ist

Ab dem 3.Spiel der höher spielenden Mannschaft.

Diese Regelung ist durch den DVV für die Regionalliga und die Bundesligen für die Saison  2021/22 ausgesetzt

Regeln

Regelung hauptsächlich über BSO

Geringfügig unterschiedliche Regelungen je nach Ordnung

Festspielen

 - 

kein Festspielen für Jugendliche

VVRP: Ein Jugendlicher muss innerhalb einer Saison immer mindestens 2 Einsätze mehr in der Spielklasse haben, in welcher er gemeldet ist, im Vergleich zur Summe an Einsätzen in höheren Ligen mittels Mehrfachspielrecht.

Einschränkungen

Einschränkungen für Jugendliche in BSO §6.11.5 beachten, u.a.

  • nur für eine Mannschaft höher spielen erlaubt
  • max 2 Spiele an einem Tag

Wichtig:  Doppelspielrecht und Mehrfachspielrecht dienen NICHT zur Erfüllung der Meldepflicht für die Mannschaftsliste !!!

Ergänzend !!!       Zusatzspielrecht der VVRP LandesJugendOrdnung §9:

Das Zusatzspielrecht darf nicht mit DSR/MSR verwechselt werden. Dies ist eine VVRP spezifische Regelung, bei der Jugendliche in der Mannschaft eines anderen Vereines eingesetzt werden können, wenn der abgebende Verein in dieser Altersstufe KEINE Mannschaft gemeldet hat. Eine jährliche Zusatzspiellizenz ist erforderlich und unterliegt dem in der LJO §9 beschriebenen Antragsprozess. Dies gilt nur für VVRP-Jugendleistungsklassen (U12 bis einschl. U20).