ACHTUNG: Spielgemeinschaften - Frist 1.7. !

VVRP | VVRP: Allgemeines

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass es seit 09/2021 eine Neuregelung für Spielgemeinschaften gibt.

Für das Verbandsgebiet des VVRP und seiner Bezirke hat das Präsidium damals eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2022 festgelegt, danach gilt auch bei uns diese neue Regelung. D.h. zum 1.7.2022 sind einige der bereits existierenden SG-Verträge unserer Vereine NICHT mehr ordnungskonform und müssen angepasst werden - noch ca 8 Wochen - es besteht Handlungsbedarf !!!

Zitate BSO, Anlage 9, § 1.3 und § 1.4:

1.3: Eine SG kann nur einheitlich für alle Mannschaften oder für alle Mannschaften eines Geschlechtes jeweils einschließlich der Jugendmannschaften gebildet werden.
1.4: Für die beteiligten Spieler werden ausschließlich Spielerlizenzen für die SG ausgestellt. Sie bleiben aber Mitglied in ihrem Stammverein.

Das Formular "Antrag auf Genehmigung einer Spielgemeinschaft " wurde aus obigen Gründen angepasst und ist hier und/oder unter Downloads Halle abrufbar.

veröffentlicht am Mittwoch, 25. Mai 2022 um 17:50; erstellt von Retzlaff, Swen
letzte Änderung: 12.06.23 14:01