ACHTUNG Spielgemeinschaften - Neu und Änderung durch den DVV

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Ab 1.5. sind Spielgemeinschaften nicht mehr nur auf Landesverbandsebene möglich, sondern auch überregional und bis zur 1.Bundesliga.
Die DVV Mitgliederversammlung hatte den DVV Präsidiumsbeschluss am 21.11.2020 mehrheitlich beschlossen und dies wurde in der Anlage 9 zur BSO (Spielgemeinschaften) umgesetzt.
Allerdings ist die Veröffentlichung nicht optimal gelaufen und wir, sowie verschiedene andere Gremien, wurden damit jetzt etwas überrascht.

ACHTUNG: Mit dieser Änderungen wurden Einschränkungen eingeführt, die möglicherweise auch Vereine bei uns betreffen:
Eine Entscheidungen für eine Spielgemeinschaft betrifft mit der neuen Regelung ALLE Mannschaften eines Geschlechtes dieser Vereine, einschließlich der Jugend:
Zitat BSO, Anlage 9, § 1.3:  Eine SG kann nur einheitlich für alle Mannschaften oder für alle Mannschaften eines Geschlechtes jeweils einschließlich der Jugendmannschaften gebildet werden.

Das heißt, eine Entscheidung für die männliche Jugend in SG "A" und den männlichen Erwachsenen-Spielbetrieb in SG "B“ zu treffen, ist damit nicht mehr möglich, d.h., solche SG-Verträge müssten angepasst werden.
Wir werden unsere LSO entsprechend anpassen und auf die BSO Regelungen verweisen. Für existierende Spielgemeinschaftsverträge bis zur Landesverbandsebene erlauben wir aber eine Übergangsfrist bis 30.6.2022.

Vereine, die überregional aktiv sind, oder an RM/DM teilnehmen, müssen aber die neuen Regelungen berücksichtigen !

Link zu BSO Anhang Spielgemeinschaften - ganz unten ....

veröffentlicht am Donnerstag, 22. April 2021 um 16:30; erstellt von Strohbach, Rainer
letzte Änderung: 22.04.21 16:31