Hinweise zum ITC / Spielrecht für nichtdeutsche Spieler
Für nichtdeutsche Spieler bitte nachfolgendes Informationen des DVV beachten!
- Vordruck E: Erklärung für nichtdeutsche Spieler: Download Anlage E
- Link DVV: http://www.volleyball-verband.de/de/service/angebote/internationale-transfers/
ITC-Transfergebühren: Wegfall der Transfer-Gebühren für Vereine unterhalb der 2. Ligen
Frankfurt/M., 15.07.2016
1. Europäische Verbände können keine Transfergebühren bei Wechseln nach Deutschland unterhalb der 2. Ligen mehr verlangen. Ob dies ebenfalls mögliche Bearbeitungsgebühren betrifft, ist momentan noch offen.
2. Ob sich andere Kontinentale Verbände (z.B. NORCECA mit den USA) dieser Regelung anschließen, ist dem DVV aktuell nicht bekannt
3. Ausländische Spieler/innen mit einem gültigen ITC (International Transfer Certificate) - auch wenn das ITC erst ab dem 15.10. ausgestellt sein sollte - sind auch vor dem 15.10.2016 spielberechtigt. Diese Regelung entspricht dem Vorjahr. Aktuell liegt keine Information darüber vor, ob der Transfer-Zeitraum (15.10. - 31.05. des Folgejahrs) durch die FIVB grundsätzlich abgeändert wird.
4. Die CEV schließt sich der FIVB-Position an, dass alle (!) Wechsel von einem Land (Federation of Origin) in ein anderes Land ein ITC bedürfen.
ITC-Konkretisierung: Flüchtlinge und offene/verzögerte Verfahren
Frankfurt/M., 21.09.2015
auf Grund der aktuell steigenden Anzahl von Flüchtlingen und entsprechenden Nachfragen aus den Landesverbänden hat der Vorstand des Deutschen Volleyball-Verbandes im Umlaufverfahren unten stehende Konkretisierungen für einzelne Problemfelder beschlossen und ab sofort in Kraft gesetzt. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres für die Spielsaison 2015/16 - bzw. bis zum Zeitpunkt abweichender Handlungsanweisungen durch FIVB/CEV.
Auf 2 Punkte möchten wir noch explizit hinweisen:
- Definition Flüchtlinge: Es heißt ausdrücklich "... anerkannten Flüchtlingen" !
Nach Rücksprache mit der Staatskanzlei Mainz ist ein anerkannter Flüchtling derjenige, der ein Dokument bekommen hat, auf dem bestätigt ist, dass er bis zum Abschluss seines Asyl-Verfahrens einen Aufenthaltsstatus besitzt. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, welches der Lizenzstelle mit dem Spielerlizenz-Antrag eingereicht werden muss.
- Das wird gern überlesen…das Verfahren gilt nur für Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Afghanistan.